Zahlen, Zahlen, Zahlen…

Die Zwischenprüfung habe ich nun seit einiger Zeit hinter mir. Der erste Punkt Richtung „IHK zertifizierte Bankkauffrau“ ist somit getan. Leider erhalten wir die Ergebnisse erst Ende April und ich bin wirklich gespannt. Denn von diesem Ergebnis mache ich abhängig, ob ich den Antrag an die IHK stelle, meine Ausbildung bereits Anfang und nicht erst Mitte 2022 zu beenden. 

Als ich meinen letzten Beitrag geschrieben habe, war ich bereits nicht mehr in der EBL (Elektronische Bankdienstleistung), sondern wurde bereits in der Kreditabteilung eingearbeitet. Dort begann meine Ausbildung mit den Verbraucherkrediten. Ein, wie ich finde, wirklich spannendes Feld, welches mir viel Freude bereitet. Denn auch, wenn es sich um standardisierte Kredite handelt, so kriegt man trotzdem immer wieder Anträge von sehr verschiedenen Kunden, an welche man den Standard in gewissermaßen anpasst oder abändert. Zum Beispiel, ob es sich um einen Kreditnehmer handelt oder um zwei. Bei Letzteren hat man in der Regel auch mindestens das Doppelte an Umfang, insbesondere in Hinblick auf die Zahlen. Da braucht man nach den ersten Verträgen erstmal eine Weile, ehe alles verarbeitet ist. Aber auch hier gilt, einfach alles mitschreiben. So, kann man recht schnell selbstständig arbeiten und dabei festigt sich das Wissen sowieso am besten.

Denn auch wenn es mit etwas Übung immer schneller von den Fingern geht, so hat man doch immer wieder Anträge, durch welche man erst mal einige Stunden vor dem Rechner mit der Recherche verbringt. Zum Beispiel hatte ich einen Kunden, welcher in der Schweiz gearbeitet hat und somit natürlich auch in Schweizer Franken bezahlt wurde. Damit wir einen Überblick über die Kursentwicklung (Schweizer Franken in Euro) bekommen konnten, habe ich also erstmal die Kurse der letzten 20 Jahre gesichtet und umgerechnet. Und das ganze natürlich noch in der Kreditakte so dargestellt, dass beispielsweise auch ein Prüfer meine Rechnung nachvollziehen könnte. Also auch hier Zahlen, Zahlen, Zahlen und wohl genau das, was sich viele unter einem Bankkaufmann vorstellen.

Aber wieso nehmen wir das überhaupt so genau und das schon bei den „kleinen“ Verbraucherkrediten, welche „nur“ eine Kreditsumme von 5.000-50.000 EUR haben? Ganz einfach. Wir möchten einfach nicht nur uns als Bank vor einen Kreditausfall, sollte der Kreditnehmer notleidend werden, sondern auch unsere Kunden vor einer wirtschaftlichen Misslage schützen.

Neben den Verbraucherkrediten werde ich jetzt auch Stück für Stück in die Aufgaben der Marktfolge Aktiv angelernt. Diese funktioniert ähnlich wie die Marktfolge aktiv, von welcher ja bereits das 1. Lehrjahr berichtet hat, nur für unser aktives Kundengeschäft, also für alles rund unser Kreditgeschäft. Dabei geht um zum Beispiel um die Überprüfung zur Erhöhung von Lastschriftlimiten. Also das Limit, in welcher Höhe unsere Firmenkunden, Lastschriften von Ihren Kunden innerhalb von 40 Tagen einziehen dürfen. Durch eine Lastschrift wird beispielsweise i.d.R. auch eure Handyrechnung abgebucht. Dieser könnt ihr im Übrigen immer innerhalb von 8 Wochen widersprechen und somit geht der abgebuchte Geldbetrag wieder vom Konto des Firmenkunden auf eurem Konto zurück bzw. an den ursprünglichen Zahlungspflichtigen. Und dadurch kann es natürlich passieren, dass das Konto des Firmenkunden ins Soll, also ins Minus, rutscht. Dieses Risiko tragen am Ende wir als Bank des Zahlungsempfänger, also des Firmenkunden. Und damit wir dieses Risiko einschätzen können, führen wir vor einer Erhöhung dieses Limits eine Überprüfung durch. Auch Betriebsmittelkredite, also die Dispositionskredite für unsere Firmenkunden, prüfe ich mittlerweile. Auch hier geht es darum, ob der Kunde in der Lage sein wird, eine
mögliche Überziehung des Kontos wieder auszugleichen.

Also bis zum nächsten Mal!

Viktoria 

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